| English translation Index photo copies / Fotokopien Letter by an nationally recognized historian, Alcoholics Anonymous archivist AOL Shuts Down Big Book Web Site - Alcoholism 8/18/99 German Court Orders A.A. Books Destroyed - Alcoholism
20-AUG-99 FR 16:18 COMPUSERVE GMBH FAX NR. 08966571417 S.01
DR. HEINZ ROTH (1931-1994) HANS ROTH FRIEDER ROTH DR. GERD WIEDEMANN RECHTSANWÄLTE
AOL 12.08.99 Bertelsmann Online GmbH & Co. KG 237/99FR09 ar - Geschäftsführung - D2\D2918 Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Vorab per Telefax: 040/361 59 333 (ohne Anlagen)
Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet durch Herrn M_____
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten den Verein Anonyme Alkoholiker Interessengemeinschaft e.V. in München. Außerdem sind wir von dem ALCOHOLICS ANONYMOUS WORLD SERVICES, INC. (kurz: AAWS, Inc.) in New York beauftragt. Dabei handelt es sich um eine sog. membership corporation nach us-amerikanischem Recht. Unsere Mandanten sind sog. Serviceorganisationen der weltweiten Bewegung von ALCOHOLICS ANONYMOUS, die Ihnen ein Begriff sein wird.
Unsere Mandanten sind die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem literarischen Werk "ALCOHOLICS ANONYMOUS", dessen Autor Bill Wilson ist. Das Werk ist in Deutschland urheberrechtlich geschützt. Es handelt sich um das Standardwerk der Selbsthilfevereinigung der Anonymen Alkoholiker, sozusagen um die Bibel der Bewegung. Dementsprechend hoch ist seine bisherige Auflage (weltweit über 40 Millionen). Das Buch ist in fast allen Sprachen der Welt erschienen. Für unsere Mandanten
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hat das Buch auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Aus seinen Verkaufserlösen stammt ein erheblicher Anteil der Mittel, über die ALCOHOLICS ANONYMOUS zugunsten von Alkoholkranken verfügen kann. Die Rechte an dem Werk sind so aufgeteilt, daß AAWS, Inc. uneingeschränkt Inhaber der Urheberrechte am Originalwerk ist (nach US-Recht ist eine volle Übertragung des Urheberrechts möglich), während der deutschen Vereinigung eine ausschließliche Lizenz an der deutschen Fassung des Werkes eingeräumt wurde.
Die Rechte unserer Mandanten an dem Werk werden seit mehren Jahren durch Herrn M_____________________[volle Adresse], verletzt. Herr M_____ stellt in eigener Regie Raubdrucke des Textes in verschiedenen Sprachen her, die er weltweit unentgeltlich verbreitet. Herr M_____ handelt dabei rechtswidrig und schuldhaft. Ihm ist bereits seit 1994 bekannt, daß die Herstellung Verbreitung von "ALCOHOLICS ANONYMOUS" gegen deutsches Urheberrecht verstößt. Er hat damals bei AAWS, Inc. um eine Druckerlaubnis für Deutschland gebeten, die ihm verweigert wurde.
Unsere Mandanten haben die Rechtsverletzungen von Herrn M_____ nicht widerspruchslos hingenommen.
1. Am 23.02.1999 hat das LG Berlin auf Antrag von AAWS, Inc. im Weg einer Einstweiligen Verfügung (AZ: 16. O 79/99) Herrn M_____ u.a. verboten, das Werk zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Die Untersagung umfaßt auch die deutsche Fassung. Eine Kopie des Verfügungsbeschlusses finden Sie beiliegend. Der Antragsgegner in diesem Verfahren, die Elsnerdruck GmbH (übrigens ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe) hat die Einstweilige Verfügung inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
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-3- 2. Das LG Frankfurt hat am 14.05.99 auf die Klage des AA e.V. Herrn M_____ dazu verurteilt, es zu unterlassen, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten (AZ: 2-03 O 478/97). Ferner wurde Herr M_____ dazu verurteilt, Auskunft zu erteilen und sämtliche in seinem Besitz befindlichen Exemplare des Werks herauszugeben. Eine Kopie des Urteils ist beigefügt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr M_____ hat Berufung eingelegt. 3. Gegen Herrn M_____ ist unter dem Aktenzeichen 92 Js 12913.1/97 - 8 Ds ein Strafverfahren beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. wegen Urheberrechtsverletzung gemäß den §§ 106, 108 a UrhG anhängig. Das Verfahren wurde bis zum Abschluß des Zivilverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt ausgesetzt. Ein weiteres Strafverfahren hat AAWS, Inc. Bei der Staatsanwaltschaft des LG Frankfurt (AZ: 92 Js 28390-7/98) in Gang gesetzt. Wie unsere Mandanten festgestellt haben, beschränkt sich Herr M_____ aber nicht auf die Verbreitung der Druckausgabe. Das Buch ist auch im Internet im Volltext unter den Adressen http://members.aol.com/.../lit.htm und http://users.aol.com/.../bb/inhalt.htm (diese links sind nun tot) zu finden. Jedermann kann den Text des Werkes aus dem Internet auf seinen PC herunterladen. Daneben wird auf der Webseite dem Interessierten die Möglichkeit angeboten, eine kostenlose Kopie des Buchs über den Postversand zu beziehen. Auszüge aus den genannten Internetseiten fügen wir in Kopie bei. Die Ansprüche meiner Mandanten wegen der Urheberrechtsverletzung richten sich auch gegen Ihr Unternehmen als Be- 20-AUG-99 FR 16:21 COMPUSERVE GMBH FAX NR. 08966571417 S.04
-4- treiber des Netzdienstes aol. Sie sind als Störer anzusehen und deshalb den Ansprüchen meiner Mandanten nach §§ 97 UrhG ausgesetzt. Die Geltendmachung dieser Ansprüche wird auch nicht durch § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten in Frage gestellt. Danach sind Diensteanbieter für fremde Inhalte u.a. verantwortlich, wenn es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. § 5 Ziffer 4 wird noch deutlicher:
Da diese Voraussetzungen gegeben sind, fordern wir Sie im Namen unserer Mandanten auf, die im Entwurf beigefügte Verpflichtungserklärung geschäftsmäßig zu unterzeichnen und bis zum 19. August 1999, 12.00 Uhr an uns zurückzuschicken. Eine mit Telefax übermittelte Erklärung wahrt die Frist nur dann, wenn das Original von Ihnen zeitgleich zur Post gegeben wird und uns zeitnah zugeht. Geben Sie die Erklärung nicht, nicht rechtzeitig oder eingeschränkt ab, müssen Sie damit rechnen, daß unsere Mandanten unverzüglich gerichtliche Schritte ergreifen. Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an den Unterzeichnenden. Unseren Mandanten ist nichts daran gele-
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gen, einen weiteren gerichtlichen Schauplatz zu eröffnen, aber nach den Erfahrungen mit Herrn M_____ versteht er leider nur diese Sprache.
Mit freundlichen Grüßen gez. Frieder Roth
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